1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für den Verkauf von Waren („Lieferung“) sowie die Erbringung von Dienst- bzw. Werkleistungen („Leistung“). Unsere AGB gelten für alle, auch künftigen Geschäfts-beziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer und/oder Auftraggeber“) und unabhängig davon, ob wir den Gegen-stand selbst herstellen oder bei Zulieferern beziehen bzw. die Leistung selbst oder durch Dritte erbringen. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustim-mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

Die folgenden AGB gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma Anlagenbau Thuis GmbH, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die Firma Anlagenbau Thuis GmbH zustande.

Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der auf Anfrage zu erhaltenen Leistungsbeschreibung der Firma Anlagenbau Thuis GmbH.

Eine Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Angebot und muss in Schriftform erfolgen.

Die Beauftragung erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung der Ware.

Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes Vereinbart, verstehen sich unsere Preise rein Netto, ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in der Zusammenfassung der Gesamtsumme, unterhalb der Rechnung, Angebot oder Auftragsbestätigung angegeben und ausgewiesen. Es wird stets der zum Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuersatz angewendet und angegeben.

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Bei Zahlungsverzug durch den Käufer, behalten wir uns das Recht vor, die Forderungen gegenüber Dritten abzutreten.
Sofern eine Skontovereinbarung vereinbart wurde, gilt diese Sonderregelung nicht bei den folgenden Kosten: Verpackung, Versand, Maut, tarifliche Lohnnebenkosten (z.B.: Schmutzzulage, Nacht.- Sonn.- und Feiertagszuschlag) und Abgaben die ohne kalkulatorischen Aufschlag weiteregegeben werden (z.B. Eichgebühr, Genehmigungskosten).

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bezieht sich unser Stundenverrechnungssatz auf die regulären Geschäftszeiten. Diese sind von Montag bis Freitag (max. 8 Arbeitsstunden) in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr. Fallen auf Wunsch und in Absprache mit dem Käufer/Auftraggeber Überstunden an, wird dem Käufer die Überstundenvergütung gesondert in Rech-nung gestellt. Gleiches gilt für Arbeiten an Samstag, Sonn.- und Feiertagen. Die Vergütung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt gültigen Tarifbestimmungen der IG Metall NRW. Die Fahrzeit zum Erfüllungsort hin und zurück gilt grundsätzlich als Arbeits-zeit.

Ist ein Festpreis vereinbart, so sind wir dazu berechtigt, Abschlagszahlungen nach individueller Vereinbarung zu verlangen.

Als mögliches Beispiel für die dann individuelle Vereinbarung:

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen vom Auftraggeber einen Betrag von insgesamt 10.000,00 € zzgl. Umsatz-steuer in gesetzlicher Höhe (Pauschalhonorar). Die Vergütung wird nach Leistungsstand in folgenden Abschlagszahlungen bezahlt:

  1. Nach Fertigstellung von 30% = 5.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe;
  2. Nach Fertigstellung von 60% = 3.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Die verbleibende Vergütung wird nach Abnahme mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet einen Arbeitsbericht (Rapport) und/oder Arbeitszeitbescheinigung (AZB) nach er-stellen und erbrachter Leistung, zu prüfen und gegenzuzeichnen. Der Käufer erhält eine Durchschrift oder eine elektronische Bestätigung in PDF-Form per Mail.

Weitergehende Wünsche des Kunden, welche über die ursprünglich vereinbarte Leistung hinaus gehen, sind vertraglich zu vereinbaren. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Käufer entsprechend der vorbenannten Bedingungen zu begleichen. Auch hinsichtlich einer möglicherweise zusätzlichen Leistungszeit bzw. einer Fälligkeit ist eine ergänzende Abrede zu treffen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezo-gen haben. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, dürfen bis zur vollständigen Bezahlung nicht an Dritte verpfän-det oder veräußert werden. Auch Übereignungen an Dritte werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat uns unverzüglich in Schriftform über Zugriffe Dritter zu informieren und gegenüber Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Anspruch auf Zahlung in unserer Richtung verfällt nicht durch die Aneignung Dritter.

 

5. Leistungen

Die Firma Thuis GmbH erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Leistungen erbringen wir im Rahmen der bei uns im Betrieb bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Unsere Leistungen liegen insbesondere in der Mon-tage, Inbetriebnahme, Kundendienst und Wartung von Wasserbehandlungsanalgen und industrielle Abwasserbehandlungs-systeme.
Wir behalten uns das Recht vor die Leistungen, oder Teilleistungen durch Unterbeauftragte (Subunternehmer) zu erbringen.
Ein Wiederspruch hiergegen muss entweder in den vertraglichen Nebenabreden, oder in gesonderter Vereinbarung in Schriftform erfolgen. Ist eine Abnahme vertraglich vereinbart, muss diese unverzüglich nach Fertigstellung oder Teilfertig-stellung erfolgen. Erfolgt innerhalb von Fünf -5- Werktagen nach Bereitstellung unserer Leistung/Teilleistung keine Abnah-me, gilt die Abnahme als durchgeführt. Diese Abnahmeregelung gilt nur bei gewerblich handelndem Unternehmer oder Firmen.
Bei Mängeln oder Beanstandungen ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich der Firma Thuis GmbH in Schrift-form mitzuteilen.

 

6. Sonderregelungen für Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme und Arbeiten im Ausland

Der Käufer/Auftraggeber hat uns gegenüber sicherzustellen, dass am Aufstellungsort der Anlage eine Baufreiheit vor-herrscht. Eine Behinderung durch Dritte ist auszuschließen. Sollten durch Behinderungen durch Dritte Verzögerungen verur-sacht werden, so sind diese nicht dem Risikobereich der Firma Anlagenbau Thuis GmbH zuzuordnen. Ein hieraus entste-hender Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt. Es ist dafür zu sorgen (Sorgfaltspflicht des Käufers), dass geeig-nete Zufahrtsmöglichkeiten und/oder Einbringungsöffnungen in der von uns angegeben Größe vorhanden sind und/oder durch den Käufer hergestellt werden müssen. Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass alle vereinbarten Liefergrenzen (Strom, Gas, Wasser, Prozesswasser, Hilfsmedien, GLT/BMZ und Signalleitungen) an vereinbarter Stelle vorhanden sind und am Tage der Montage vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Am Erfüllungsort muss ein Baustromanschluss (230V/400V, 50 Hz) nach den gültigen VDE-Vorschriften zur Verfügung ste-hen. Um den Baufortschritt nicht unnötig zu erschweren, sind Stellplätze für das Firmenfahrzeug und/oder der Materialla-gerstätte (Anhänger)

Ebenfalls ist der Zugang zu einer sanitären Einrichtung für unser Personal zwingend zu ermöglichen.

 

7. Gewerbliche Schutzrechte

Der Käufer erkennt das praktische Wissen und die Erfahrung/Fähigkeit als schutzwürdiges Ziel der Firma Anlagenbau Thuis GmbH, sowie die daraus resultierenden gewerblichen Schutzrechte an. Soweit nicht abweichend geregelt, behält sich die Firma Anlagenbau Thuis GmbH und die Hersteller der zugekauften Komponenten Eigentumsrechte und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Dokumenten und Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht zugäng-lich gemacht werden, dies gilt insbesondere für vertrauliche Konstruktionsunterlagen und Prozessbeschreibungen sowie Anwendungs.- und Leistungsbeschreibungen. Soweit nicht anderweitig im Auftrag, ausdrücklich vereinbart, werden dem Käufer oder Leistungsempfänger an Know-how oder gewerblichen Schutzrechten keine Nutzungsrechte eingeräumt. Dies gilt auch bei Weitergabe der erbrachten Leistung (z.B.: Anlage) an Dritte.

 

8. Haftung

Die Firma Anlagenbau Thuis GmbH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

9. Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Erbringung oder Erfüllung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haften die Firma Anlagen-bau Thuis GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle von uns und dem Käufer/Auftraggeber nicht vorhersehbare, beein-flussbare und nach Vertragsschluss auftretende Umstände, einschließlich, aber nicht ausschließlich Naturkatastrophen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Streik oder Aussperrung. Soweit die Firma Anlagenbau Thuis GmbH durch höhere Gewalt an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß oder Verletzung, und die vertraglich vereinbarten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses dementsprechend und angemessen verlängert. Das Gleiche gilt, soweit bestimmte Leistungen von Dritten erbracht werden und diese aufgrund von höherer Gewalt verzögert ihre Leistungen an uns erbringen können. Sollten die Umstände der höheren Gewalt und/oder Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Vertragsparteien länger als drei -3- Monate andauern, werden die Vertragsparteien innerhalb von zwei -2- Woche eine Einigung über die Fortsetzung des Ver-trages treffen.

 

9. Gewährleistung

Die Firma Anlagenbau Thuis GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden, damit die Firma Anlagenbau Thuis GmbH diese beheben kann. Zur Mängelbeseitigung ist uns ein ungehinderter Zutritt zu gewähren. Ist der Auftraggeber Unternehmer, verliert er das Recht sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er diesen nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Fest-stellung oder zu dem Zeitpunkt an dem er hätte ihn feststellen müssen, angezeigt wurde. Zur Einhaltung der Frist, genügt eine rechtzeitige Absendung der Anzeige in Schriftform via Mail oder auf dem Postweg.

 

10. Datenschutz

Die Firma Anlagenbau Thuis GmbH verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Daten ihrer Kunden vertraulich zu behandeln. Siehe hierzu auch die gesonderte Seite zur DSGVO (vielleicht mit Verlinkung?) auf unserer Homepage!

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

12. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand am Sitz der Firma Anlagenbau Thuis GmbH vereinbart.